09. Okt 2020

Vorsorgeregister: Vollmacht sicher hinterlegen

Vorsorgeregister: Vollmacht sicher hinterlegen

Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie eine Person Ihres Vertrauens ermächtigen, wichtige persönliche und finanzielle Entscheidungen zu treffen, falls Sie wegen Krankheit oder Behinderung nicht mehr selbst handeln können. Wer keine Vorsorgevollmacht erteilt, muss im Ernstfall mit einem unbekannten, gerichtlich bestellten Betreuer rechnen. Viele möchten aber lieber einen vertrauten Menschen beauftragen, persönliche Interessen wahrzunehmen, wenn sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind.

Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie eine Person Ihres Vertrauens ermächtigen, alle wichtigen persönlichen und finanziellen Entscheidungen zu treffen, falls Sie wegen Krankheit oder Behinderung nicht mehr selbst handeln können. Wer keine Vorsorgevollmacht erteilt, muss im Ernstfall mit einem unbekannten, gerichtlich bestellten Betreuer rechnen. Viele möchten aber lieber einen vertrauten Menschen beauftragen, die persönlichen Interessen wahrzunehmen, wenn sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind.

Durch eine Vorsorgevollmacht kann eine vom Gericht angeordnete Betreuung vermieden werden. Die Vorsorgevollmacht aber nicht mit einer Patientenverfügung verwechseln: In der Patientenverfügung wird nicht bestimmt, wer ersatzweise handeln soll, sondern welche medizinischen Maßnahmen man im Fall einer schweren Erkrankung wünscht oder nicht. An eine solche Patientenverfügung muss sich auch der Vorsorgebevollmächtigte halten. Wichtig zu wissen: Eine einmal erteilte Vorsorgevollmacht ist nicht endgültig. Wer sie ändern will, kann die Vorsorgevollmacht jederzeit widerrufen. Tipp: Hat ein Vormundschaftsgericht Zweifel an der Rechtswirksamkeit einer Vorsorgevollmacht, kann es trotz bestehender Vollmacht einen Betreuer einsetzen. Für ältere oder bereits schwer erkrankte Menschen ist es deshalb ratsam, ein ärztliches Attest darüber einzuholen, dass man zum Zeitpunkt der Vollmachterstellung über seinen freien Willen verfügt und voll geschäftsfähig ist.

Die Vorsorgevollmacht ist wirksam, solange die bevollmächtigte Person die Vollmachtsurkunde besitzt und bei Vornahme eines Rechtsgeschäfts im Original vorlegen kann. Damit Vormundschaftsgerichte schnell auf bestehende Vorsorgevollmachten zugreifen können, führt die Bundesnotarkammer im Auftrag des Gesetzgebers das Zentrale Vorsorgeregister. Dort kann man seine persönliche Vorsorgevollmacht für eine geringe Gebühr von maximal 16 Euro registrieren. Das ist deutlich günstiger als eine Einzelbeurkundung beim Notar und bietet im Ernstfall die gleiche Rechtssicherheit. Mehr als 4 Millionen Deutsche haben ihre Vollmacht bereits beim Zentralen Vorsorgeregister hinterlegt.

(Quelle: Promakler Media (FT) / Kategorie: Vorsorge / Bild: andibreit@pixabay)

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