21. Dez 2016

Lebensversicherung: Jetzt noch 1,25 % Zinsen sichern

Lebensversicherung: Jetzt noch 1,25 % Zinsen sichern

Am 1. Januar 2017 sinkt der Garantiezins für neu abgeschlossene Kapitallebensversicherungen auf 0,9 %. Hintergrund sind die dauerhaft niedrigen Zinsen ohne Aussicht auf Besserung. Wer noch im Dezember 2016 eine Kapitallebensversicherung abschließt, sichert sich den bisherigen Höchstrechnungszins von 1,25 % - deutlich mehr, als Geld zurzeit auf der Bank bringt.

Am 1. Januar 2017 sinkt der Garantiezins für neu abgeschlossene Kapitallebensversicherungen auf 0,9 %. Hintergrund sind die dauerhaft niedrigen Zinsen ohne Aussicht auf Besserung. Wer noch im Dezember 2016 eine Kapitallebensversicherung abschließt, sichert sich über die gesamte Laufzeit aber den bisherigen Höchstrechnungszins von 1,25 % auf den Sparanteil - deutlich mehr, als Geld zurzeit auf der Bank bringt.

Die klassische Kapitallebensversicherung kombiniert steuerbegünstigte Zukunftsvorsorge und  finanzielle Todesfallabsicherung. Der Versicherer garantiert eine feste Mindestverzinsung auf das angesparte Kapital, bei Fälligkeit zahlt er das Geld samt Zinsen in einer Summe an den Versicherten aus. Bei besonderem wirtschaftlichem Erfolg des Lebensversicherers gibt es zusätzlich eine Überschussbeteiligung. So lässt sich über die Jahre schon mit geringem monatlichen Aufwand ein beachtliches Vermögen bilden. Stirbt der Versicherte während der Versicherungszeit, erhält der im Vertrag genannte Bezugsberechtigte – häufig der Ehe- oder Lebenspartner – die volle Todesfallzahlung, selbst wenn der Vertrag erst kurze Zeit läuft. Dieser Risikoschutz lässt sich noch während der Laufzeit der Lebensversicherung problemlos an ein steigendes Einkommen und wachsende Absicherungsbedürfnisse der Familie anpassen.

Lebensversicherungen müssen das Geld ihrer Kunden konservativ anlegen, verglichen mit Aktien und anderen volatilen Investments bieten sie deshalb deutlich mehr Sicherheit. Auch die Steuervorteile überzeugen. Schließt man heute eine Kapitallebensversicherung ab, ist der Zinsgewinn bei der späteren Auszahlung nur zur Hälfte einkommensteuerpflichtig, sofern die Versicherung mindestens 12 Jahre läuft und das Kapital frühestens ausbezahlt wird, wenn der Versicherte das 62. Lebensjahr vollendet hat. Damit ist die Kapitallebensversicherung nach wie vor steuergünstiger als viele andere Sparanlagen, deren Erträge oberhalb des gesetzlichen Sparer-Pauschbetrags von 801 Euro pro Person voll steuerpflichtig sind.

(Quelle: Aragon Media (FT) / Bild: dimitriwittann@pixabay)


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