30. Mär 2025

Erbschaft annehmen oder ablehnen?

Erbschaft annehmen oder ablehnen?

Wer ein Erbe annimmt, übernimmt auch mögliche Schulden. Vor der Annahme sollte man den Nachlass daher prüfen und die Ausschlagungsfrist beachten. Bei Unklarheit helfen Nachforschungen oder ein Aufgebotsverfahren.

Wer ein Erbe annimmt, übernimmt auch mögliche Schulden. Vor der Annahme sollte man den Nachlass daher prüfen und die Ausschlagungsfrist beachten. Bei Unklarheit helfen Nachforschungen oder ein Aufgebotsverfahren.

Ist ein Nachlass überschuldet, haften Erben unter Umständen sogar mit ihrem Privatvermögen. Deshalb sollte man sich vor der Annahme eines Erbes genau informieren. Eine Erbschaft gilt automatisch als angenommen, wenn die sechswöchige Ausschlagungsfrist verstreicht oder wenn man durch eigenes Verhalten zeigt, dass man das Erbe antreten will – etwa durch den Verkauf von Nachlassgegenständen. Wer das Erbe ablehnen möchte, muss innerhalb der 6-Wochen-Frist aktiv werden und die Ausschlagung beim Nachlassgericht oder über einen Notar erklären. Bei Auslandswohnsitz des Erblassers verlängert sich diese Frist auf sechs Monate. Besteht Unklarheit über die finanzielle Situation, sollte man zunächst Nachforschungen anstellen, ohne sich das Erbe bereits anzueignen. Das wäre beispielsweise der Fall, wenn man Gegenstände aus dem Nachlass in Besitz nimmt. Handelt es sich lediglich um Sicherungsmaßnahmen oder die Begleichung der Beerdigungskosten, bedeutet dies aber noch nicht die Annahme der Erbschaft.

Ein Blick in Kontoauszüge, Verträge und den Schriftverkehr des Verstorbenen kann helfen, ein erstes Bild über den Nachlass zu erhalten. Wer noch offene Forderungen von Gläubigern befürchtet, kann ein Aufgebotsverfahren beim Nachlassgericht beantragen, um sich vor später auftauchenden Schulden zu schützen. Ist der Nachlass unübersichtlich, kann eine Nachlassverwaltung helfen, in der ein gerichtlich bestellter Verwalter die Erbmasse ordnet und Gläubiger bedient. Neben diesen Maßnahmen gibt es weitere Möglichkeiten, die eigene Haftung zu begrenzen. Stellt sich heraus, dass der Nachlass überschuldet ist, kann der Erbe beispielsweise eine Nachlassinsolvenz beantragen, sodass sein Privatvermögen nicht zur Schuldenbegleichung herangezogen wird. Unser Tipp: Um keine finanziellen Risiken eingehen, sollten Sie sich bei Unklarheiten im Erbfall frühzeitig von einem Fachanwalt beraten lassen.

(Quelle: Promakler Media (FT) / Kategorie: Versicherung / Bild: WasanTita@iStock)

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